Der Stellenwert im

Fächerkanon

Das Wahlpflichtfach hat den Stellenwert eines Hauptfaches und ist im Bezug auf die Versetzung ein „Jokerfach“: Die Note im Wahlpflichtfach dient als Ausgleichsnote für jedes andere Fach, also auch für ein anderes Hauptfach.  Es selbst muss aber nicht von einem Hauptfach, sondern kann auch von jedem anderen Fach ausgeglichen werden. Das Wahlpflichtfach ist demnach ein wichtiges Ausgleichsfach. Und das auch schon in der 6. Klasse!

Der Stellenwert in der

Stundentafel

Berufsreifezweig

Der Stundenanteil beträgt im Schnupperangebot der 6. Klasse 4 Wochenstunden.
In der Klassenstufe 7 verringert sich der Stundenanteil für das Wahlpflichtfach auf 3 Stunden.
Ab Klassenstufe 8 beträgt der Stundenanteil erneut 4 Wochenstunden: die Schülerinnen und Schüler besuchen zu ihrem gewählten Kernfach (2 Std.) automatisch das schuleigene Wahlpflichtfach BO (2 Std.)
In Klasse 9 entfällt der theoretische Wahlplfichtfachunterricht (4 Std.) zugunsten des Praxistags. Die Note im Wahlpflichtfachbereich erfolgt auf Grundlage dessen.

Realschulzweig

Der Stundenanteil beträgt im Schnupperangebot der 6. Klasse 4 Wochenstunden.
In der Klassenstufe 7 verringert sich der Stundenanteil für das Wahlpflichtfach 3 Stunden.
Ab Klassenstufe 8 beträgt der Stundenanteil dann erneut 4 Wochenstunden: die Schülerinnen und Schüler wählen zu ihrem bisherigen Kernfach (2 Std.) ein weiteres schuleigenes Wahlpflichtfach (2 Std.).

Für jedes Wahlpflichtfach wird eine Note erteilt, die durch geeignete Leistungsnachweise belegt wird. Im Falle einer Fächerkombination (ab 8) ermitteln die beteiligten Fachlehrkräfte eine gemeinsame Zeugnisnote.

 

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