Maserschutzgesetz
Seit dem 1. März 2020 gibt es in Rheinland-Pfalz ein neues Gesetz zum Schutz vor Masern.
Dieses sieht vor, dass die Betroffenen grundsätzlich ihre Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Bei Minderjährigen müssen die Eltern bzw. Sorgeberechtigten den Nachweis erbringen.
Alle Schülerinnen und Schüler, die ab dem 1. März 2020 neu in eine Schule in Rheinland-Pfalz aufgenommen werden, müssen direkt einen Nachweise erbringen. Für alle anderen besteht eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021.
Hier geht es zum Masernschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz.