Konsequenzen
Ein Auszeitraumbesuch macht nur dann Sinn, wenn er auch reflektiert und die Eltern darüber informiert, bzw. muteinbezogen werden. Hierfür haben wir an unserer Schule unterschiedliche sich steigernde Konsequenzen festgelegt. Hierbei geht es jedoch nicht nur um reine Ordnungsmaßnahmen. Eine sinnvolle Folge eines Auszeitraumbesuchs kann auch ein klärendes Gespräch sein: neben dem Klassenlehrer, der in diesem Fall das wichtigste Bindeglied darstellt, beziehen wir auch die Fachlehrer, unsere Schulsozialarbeiterin und unsere pädagogische Leitung mit ein. Auch im Zusammenhang mit den Konsequenzen eines Besuchs gibt es wieder eine klare Vorgehensweise.
Tabelle
Anzahl | Konsequenzen |
---|---|
1. Besuch | Elternmitteilung |
2. + 3. Besuch | Elternmitteilung, Einbezug der Schulsozialarbeiterin |
4. Besuch | Elternmitteilung und Einladung zum Elterngespräch |
5. Besuch | Elternmitteilung |
6. Besuch | 1. Klassenkonferenz (mit ensprechenden Ordnungsmaßnahmen) |
7. Besuch | 2. Klassenkonferenz (mit ensprechenden Ordnungsmaßnahmen) |
8. Besuch | Elternmitteilung |
9. Besuch | 3. Klassenkonferenz |
10. Besuch | 4. Klassenkonferenz (mit ensprechenden Ordnungsmaßnahmen), Androhung des Schulausschlusses (gemäß §97 ÜschO), Ausschluss aus dem Auszeitraum-Programm |