Wahlpflichtfächer
Die Besonderheit der Realschule plus gegenüber dem Gymnasium ist ihr Angebot an Wahlpflichtfächern (WPF): in diesem Zusammenhang werden an unserer Schule die Kernfächer „Französisch“, „HuS“ (Hauswirtschaft und Sozialwesen), „TuN“ (Technik und Naturwissenschaften) sowie „WuV“ (Wirtschaft und Verwaltung) unterrichtet.
Zusätzlich bieten wir eine Auswahl an schuleigenen Wahlpflichtfächern: WPF-Musik, WPF-Sport, BKW (Bildende Kunst und Werken), IB (Informatische Bildung) sowie Berufsorientierung (BO).
Das Wahlpflichtfach gilt als viertes Hauptfach der Realschule plus und stellt eine Alternative zur verpflichtenden zweiten Fremdsprache im Gymnasium dar.
Konzept
6. Schuljahr
Das Wahlpflichtfachangebot beginnt in der 6. Klasse: in diesem Schuljahr steht im Fächerangebot des Wahlpflichtfachbereichs die Orientierung im Vordergrund. Aus diesem Grund erkunden unsere Schüler in einem Orientierungsangebot die drei Kernfächer HuS, TuN, WuV sowie das Fach IB. Der Unterricht im Orientierungsangebot erfolgt epochal, d.h. die Schüler schnuppern pro Halbjahr in zwei Wahlpflichtfächer. Um eine fundierte Wahl treffen zu können, erhalten sie Einblicke in die inhaltlichen Schwerpunkte und Arbeitsweisen der Fächer des Wahlpflichtbereichs.
7. Schuljahr
Am Ende des Orientierungsangebots entscheiden sich unsere Schüler für eines der drei verpflichtenden Kernfächer HuS, TuN, WuV, das sie dann ab der 7. Klasse als 1. Wahlpflichtfach verbindlich belegen: diese Entscheidung gilt von der Klassenstufe 7-9 bzw. 10. Ein Wechsel des Faches ist nur noch in Ausnahmefällen möglich.
8. Schuljahr
In der 8. Klasse wählen unsere Schüler des Realschulzweigs zusätzlich ein 2. Wahlpflichtfach aus dem Bereich der schuleigenen WP-Fächer aus. Für unsere Schüler im Berufsreifezweig wird das Fach „Berufsorientierung“ im 8. Schuljahr automatisch zum 2. Wahlpflichtfach.
Französisch
Eine Besonderheit im Wahlpflichtbereich bildet das Fach Französisch: als zweite Fremdsprache wird es bereits ab Klasse 6 - unter dem Aspekt der Übergangsmöglichkeit zum Gymnasium - durchgängig bis zum Ende der 10. Klasse unterrichtet. Prinzipiell gilt die Entscheidung für das Fach Französisch bis zu 10. Klasse. Ein Wechsel in eine anderes Kernfach ist in Ausnahmefällen nur zu Beginn der 7. Klasse möglich. Schüler, die sich für Französisch entscheiden haben, wählen kein weiteres Wahlpflichtfach.
In allen Wahlplfichtfächern sind Berufsorientierung (BO), Informatische Bildung (IB) und Ökonomische Bildung (ÖB) durchgängige Unterrichtsprinzipien.
Fächerangebot
HuS
Kernfach
TuN
Kernfach
WuV
Kernfach
Französisch
Kernfach
IB
Schuleigenes Fach
Musik
Schuleigenes Fach
Sport
Schuleigenes Fach
BKW
Schuleigenes Fach
BO
Schuleigenes Fach
Stellenwert im Fächerkanon
Das Wahlpflichtfach hat den Stellenwert eines Hauptfaches und ist im Bezug auf die Versetzung ein „Jokerfach“: Ein Wahlpflichtfach kann ein Hauptfach ausgleichen. Es selbst muss aber nicht von einem Hauptfach, sondern kann auch von jedem anderen Fach ausgeglichen werden. Das Wahlpflichtfach ist demnach ein wichtiges Ausgleichsfach. Und das auch schon in der 6. Klasse!
Stellenwert in der Stundentafel
Berufsreifezweig
Der Stundenanteil beträgt im Schnupperangebot der 6. Klasse 4 Wochenstunden.
In der Klassenstufe 7 verringert sich der Stundenanteil für das Wahlpflichtfach auf 3 Stunden.
Ab Klassenstufe 8 beträgt der Stundenanteil erneut 4 Wochenstunden: die Schülerinnen und Schüler besuchen zu ihrem gewählten Kernfach (2 Std.) automatisch das schuleigene Wahlpflichtfach BO (2 Std.)
In Klasse 9 entfällt der theoretische Wahlplfichtfachunterricht (4 Std.) zugunsten des Praxistags. Die Note im Wahlpflichtfachbereich erfolgt auf Grundlage dessen.
Realschulzweig
Der Stundenanteil beträgt im Schnupperangebot der 6. Klasse 4 Wochenstunden.
In der Klassenstufe 7 verringert sich der Stundenanteil für das Wahlpflichtfach auf 3 Stunden.
Ab Klassenstufe 8 beträgt der Stundenanteil dann erneut 4 Wochenstunden: die Schülerinnen und Schüler wählen zu ihrem bisherigen Kernfach (2 Std.) ein weiteres schuleigenes Wahlpflichtfach (2 Std.).
Für jedes Wahlpflichtfach wird eine Note erteilt, die durch geeignete Leistungsnachweise belegt wird. Im Falle einer Fächerkombination (ab 8) ermitteln die beteiligten Fachlehrkräfte eine gemeinsame Zeugnisnote.