Durchführung von Corona-Selbsttests nach dem 30. Juni 2021

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

wie Sie dem Schreiben des Ministeriums entnehmen können sind nun auch Selbsttestungen zu Hause zugelassen, sofern die Eltern oder die Erziehungs-oder Sorgeberechtigten eine qualifizierte Erklärung über das negative Testergebnis eines unter ihrer Aufsicht zuhause durchgeführten Tests vorlegen.

Was heißt das konkret?

Die zweimalige Testpflicht für alle Schüler*innen bleibt bestehen. Die Testtage sind Dienstag und Donnerstag. An diesen Tagen findet die Selbsttestung in der Schule statt.

Wer sich zu Hause unter Aufsicht testet, bringt an diesen Tagen die unterschriebene qualifizierte Selbstauskunft mit. Falls diese nicht vorliegt darf der Schüler, die Schülerin nicht am Unterricht teilnehmen und wird wieder nach Hause geschickt.

Falls Sie Ihr Kind zu Hause testen wollen, erhalten Sie für Ihr Kind über der Klassenleitung die Test Kits für die letzten zwei Schulwochen (4 Stück). Bitte dies formlos schriftlich über Ihre Kinder beantragen.

Selbstverständlich können Sie auch andere zugelassene Tests verwenden (z.B. ein Spucktest). Diese müssen aber selbst gekauft werden.

Beachten Sie auch, dass die Testung nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Das benötigte Formblatt zur Selbstauskunft finden Sie hier. Ebenso das offizielle Schreiben des Ministeriums zu diesem Thema.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Martiny

-Schulleiter-

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