Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,
soeben erreichte uns folgende Information des VRN. Wir bitten um Kenntnisnahme:
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem Wochenende gilt das am Freitag beschlossene neue Infektionsschutzgesetz des Bundes.
Die bisherige 3G-Regelung ist entfallen. Es können jetzt wieder alle Fahrgäste ohne besondere Voraussetzung mit uns fahren, egal, ob genesene, geimpft, ungeimpft oder getestet.
Die Maskenpflicht im ÖPNV ist aber in § 28b Abs. 1 weiter enthalten. Nach dieser Bundesregelung müssen weiterhin ffp2- oder medizinische (OP-) Masken getragen werden.
In Baden-Württemberg ist diese bundesweit geltende Maskenpflicht weiterhin verschärft: hier muss im ÖPNV nach der neuen Landesverordnung eine ffp2-Maske getragen werden.