Maskenpflicht im ÖPNV

Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Eltern,

soeben erreichte uns folgende Information des VRN. Wir bitten um Kenntnisnahme:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem Wochenende gilt das am Freitag beschlossene neue Infektionsschutzgesetz des Bundes.

Die bisherige 3G-Regelung ist entfallen. Es können jetzt wieder alle Fahrgäste ohne besondere Voraussetzung mit uns fahren, egal, ob genesene, geimpft, ungeimpft oder getestet.

Die Maskenpflicht im ÖPNV ist aber in § 28b Abs. 1 weiter enthalten. Nach dieser Bundesregelung müssen weiterhin ffp2- oder medizinische (OP-) Masken getragen werden.

In Baden-Württemberg ist diese bundesweit geltende Maskenpflicht weiterhin verschärft: hier muss im ÖPNV nach der neuen Landesverordnung eine ffp2-Maske getragen werden.

 

 

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