Liebe SchülerInnen,
sehr geehrte Eltern!
Soeben erreicht uns folgende Nachricht, die wir als Info gerne an euch und Sie weitergeben möchten:
Bundestag und Bundestag haben vergangene Woche eine Verschärfung des § 28b Abs. 5 IfSG beschlossen, die bereits gestern in Kraft getreten ist. Diese bezieht sich auf den Umgang mit Schülern in den Ferien. Schüler sind zwar weiterhin von der 3G-Regelung im ÖPNV ausgenommen, jedoch gilt dies anders wie bisher geregelt nicht in der Ferienzeit – weil die Kinder in den Ferien ja nicht regelmäßig in der Schule getestet werden. In den Ferien brauchen also auch die Kinder den Nachweis, genesen, geimpft oder getestet zu sein, um den ÖPNV nutzen zu dürfen.