Neue Maskenregelung

Liebe Schüler*innen,
sehr geehrte Eltern!

Wie ihr und Sie sicher schon aus den Medien erfahren habt/en, ändert sich mit dem Beginn der nächsten Woche der Hygieneplan des Landes RLP.

Hier das Wichtigste kurz  zusammengefasst:

    1. Ab dem 21.06.2021 besteht (bei einer Inzidenz <35 an drei aufeinander folgenden Tagen) keine Maskenpflicht auf dem Pausenhof und wenn der Sitzplatz im Unterricht erreicht ist.  Ansonsten gilt auf dem Schulgelände weiterhin die Maskenpflicht (z.B. in schulischen Gängen, im Treppenhaus,…), wenn bei einer Durchmischung der Gruppen eine beengte Situation entstehen kann. Ab einer Inzidenz >35 tritt wieder die „alte“ Maskenregelung in Kraft.
    2. Eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist ohne Selbsttest in der Schule oder „offiziellen Testnachweis“ (nicht älter als 24 Stunden) weiterhin nicht möglich.
    3. Wie bereits angekündigt, finden die Selbsttests finden im Rahmen des Fachunterrichts statt.

Bitte beachtet/en Sie: Im öffentlichen Nahverkehr besteht weiterhin die Pflicht, eine Maske zu tragen.

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