Masernschutzgesetz

Liebe Eltern,

ab dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Das Gesetz sieht u. a. vor, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Immunität gegen Masern nachweisen müssen.

Aus diesem Grund für Sie hier ein entsprechender Infobrief.

Soweit Sie grundsätzlich Fragen zum Masernschutzgesetz haben, finden Sie weitergehende Informationen auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung . Bei Fragen zur Impfpflicht empfiehlt sich ein Blick auf die Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Weitere Informationen sowie einen entsprechenden Vordruck finden Sie zudem hier auf unserer Homepage unter Downloads > Masern.

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